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Ostseebad Kühlungsborn
Des Handwerker- und Gewerbevereins Kühlungsborn e.V.
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§17Rechnungslegung
(1) Der Vorstand hat in der ersten ordentlichen Sitzung jedes Jahres über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins Rechnung zu legen.
(2) Der Jahresabschluss ist der ordentlichen Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
(3) Das Vereinkonto ist im Haben zu führen.
(4) Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt und gleichzeitig darüber entscheidet, wie der Kapitaldienst und die Rückzahlung finanziert werden sollen.
§18Auflösung
(1) Der Verein kann auf Antrag aufgelöst werden, wenn
a) eine Mitgliederversammlung einberufen wird, auf deren Tagesordnung der Auflösungsantrag steht
b) auf dieser Mitgliederversammlung zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder ihre Vertreter anwesend sind und
c) drei Viertel dieser stimmberechtigten Mitglieder oder ihre Vertreter der Auflösung zustimmen.
(2) Wenn die zur Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig nach Absatz 1 Buchstabe b ist, muss unverzüglich eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung zu dieser Versammlung muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden.
(3) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam Vertretungsberechtigte Liquidatoren sofern die Mitgliederversammlung nicht etwas anderes beschließt.
(4) Das Vermögen des Vereins soll im Falle seiner Auflösung einem gemeinnützigen Zweck in der Behindertenhilfe zugeführt werden sofern die Mitgliederversammlung nicht etwas anderes beschließt.
§19Auflösung
(1) Diese Satzung bedarf der Annahme durch zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung.
(2) Für die Änderung der Satzung ist dieselbe Mehrheit erforderlich.
§20Auflösung
Die am 07.04.2004 von einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen der Satzung treten mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

Diese Satzung ist am 08.02.2005 von einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung verabschiedet worden.
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